Heute wurden der Neonazi Stephan Ernst, der geständige Mörder Walter Lübckes, sowie sein Helfer der Neonazi Markus Hartmann, verurteilt. Ernst verübte 2016 mutmaßlich auch den Mordanschlag auf Ahmed I. Wir, das Kollektiv um das Nach dem Rechten sehen-Festival, begrüßen die Entscheidung des Gerichts, Stephan Ernst zur Höchststrafe zu verurteilen und sehen sie als absolut gerechtfertigt an. Jedoch kann dieses Urteil den Schmerz, den die Angehörigen Lübckes empfinden, sicher kaum lindern. An dieser Stelle möchten wir ihnen erneut unser Beileid bekunden. Ebenso möchten wir Herrn Ahmed I. unsere Solidarität versichern. Für uns nicht zu akzeptieren ist, dass Markus Hartmann mit einer Bewährungsstrafe davon kommt.
Kein Vergeben, kein Vergessen!
In Kassel ermordete der NSU 2006 Halit Yozgat in seinem Internetcafe in der Holländischen Straße im Beisein eines Mitarbeiters des Verfassungsschutzes, Andreas Temme. Die Verwicklungen der staatlichen Behörden in diese Tat liegen immer noch im Dunkeln. Eine Reihe von Ermittlungsfehlern und strategischen Verschleierungen durch eben diese Behörden sowie der Verschluss der Akten zum NSU für die nächsten 30 Jahre machten die versprochene vollständige Aufklärung bisher unmöglich.
Stephan Ernst, der mutmaßlich Ahmed I. niederstach und der Walter Lübcke in dessen Garten erschoss, sowie Markus Hartmann, der ihm mutmaßlich half, die Mordwaffe zu beschaffen, und der auch schon im Mordfall Halit Yozgat befragt wurde, sind den Behörden nicht unbekannt. Sie waren immer wieder straffällig in Erscheinung getreten und seit Jahrzehnten Teil der rechtsradikalen Szene Kassels. Diese Szene ist weitgehend überschaubar und die Personen oft eng miteinander verbunden. Und so ist es keine Überraschung, dass nach gerichtlich erzwungener Auskunft des Verfassungsschutzes in den Akten über den NSU Stephan Ernst 13 mal Erwähnung fand. Ganz offensichtlich bestehen wie auch immer geartete Verbindungen zwischen Stephan Ernst, Markus Hartmann und dem NSU, die dem Verfassungsschutz bekannt sind. Diese Verbindungen, wie auch überhaupt der gesamte Komplex um den NSU und den Mord an Walter Lübcke müssen restlos aufgeklärt werden. Hierzu müssen die NSU Akten freigegeben werden. Die vorsätzliche Erschwerung der Aufklärung durch die staatlichen Behörden ist inakzeptabel!
Die Tatsache, dass Rechtsradikale immer wieder Einzug in das parlamentarische System halten, ist unerträglich! Es spricht für eine unausgesetzte Normalisierung menschenfeindlicher Ideologie. Und gleichzeitig ist es Ausdruck eines Versagens der staatlichen Institutionen. Der konsequente Kampf gegen rechten Terror und rechtsradikale Netzwerke ist viel zu lange versäumt worden. Zum Teil waren diese Institutionen sogar selbst in die Akte rechter Gewalt verstrickt. Aufklärung und Prävention blieben aus oder wurden bewusst verschleppt. Die Behörden und staatlichen Institutionen haben in dieser Sache immer wieder versagt.